Neue „Regeln in Pandemiezeiten“ mit der Möglichkeit, ein 2G- oder 3G-Modell anzuwenden

Um unseren Mitgliedern wieder mehr Möglichkeiten für die Ausübung unserer Praxis zu geben – z.B. Tee geben, Niederwerfungen, Rezitieren – hat der Vorstand Folgendes beschlossen:

Es gelten die bekannten „Regeln in Pandemiezeiten“. Jedoch sind ab 01.11.2021 für regelmäßige Gruppenveranstaltungen abweichende Regelungen möglich:

1. Die Jikijitsus (bzw. die verantwortlichen Personen) entscheiden mehrheitlich, ob in der jeweiligen Gruppe weiter wie bisher verfahren wird (kein G-Nachweis), oder ob grundsätzlich und bis auf weiteres ein sogenanntes 2G- oder 3G-Modell (genesen oder geimpft, bzw. oder getestet) zur Anwendung kommt, siehe auch die aktuellen „Regeln in Pandemie-Zeiten (19.10.21)“.
2. Im Falle einer Entscheidung für 2G oder 3G sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, also Impfpass oder Testergebnis (genesen / aktuell getestet).
3. Wir empfehlen, darüber eine Liste anzulegen und diese an einem geeigneten Ort aufzubewahren. Bei dem Genesenen-Nachweis ist darauf zu achten, dass der letzte positive PCR-Test nicht länger als 6 Monate zurückliegt; das Datum ist dann zu vermerken
4. Über weitere Einzelheiten entscheiden die jeweiligen Gruppen.
5. Die Entscheidung der jeweiligen Gruppen ist in die Liste „Regeln in Pandemiezeiten (19.10.21 – Seite 2) an der Eingangstür einzutragen, die rechtzeitig ausgehängt wird.

Unabhängig von der Entscheidung über 2G, 3G oder kein G gilt weiterhin die Verpflichtung, im Treppenhaus und im Aufenthaltsraum eine medizinische Maske (OP-Maske) oder FFP2-/KN95-Maske zu tragen.

Der Vorstand des Zen-Kreis Bremen