Aktuelles

Nur noch „3G“ oder „2G“!

Hallo miteinander,
um unsere Mitglieder und Besucher*innen besser zu schützen, hat der Vorstand des Zen-Kreises Bremen die Zugangsbeschränkung „3G“ (genesen, geimpft bzw. getestet) als Mindestvoraussetzung für religiöse Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Zen-Kreises Bremen beschlossen. Die aktuell gültigen „Regeln in Pandemie-Zeiten (09.12.2021)“ findet ihr hier. Darüber hinausgehende Zugangsbeschränkung wie z. B. „2G“ können die einzelnen Gruppen gemäß ihrer internen Absprache weiterhin beschließen (Dies bitte in die aushängenden „Regeln in Pandemie-Zeiten (09.12.21)“ eintragen und umgehend dem Vorstand mitteilen, damit für alle die Zugangsbeschränkungen transparent sind).

Die unklare Pandemie-Situation, die vierte Veränderung der 29. Coronaverordnung des Landes Bremen vom 06.12.2021 und die Regelungen, die die bremischen Kirchen eingeführt haben, veranlassten den Vorstand zu dieser Entscheidung.

Herzliche Grüße
Für den Vorstand des Zen-Kreis Bremen
Menno Visser

Neue „Regeln in Pandemiezeiten“ mit der Möglichkeit, ein 2G- oder 3G-Modell anzuwenden

Um unseren Mitgliedern wieder mehr Möglichkeiten für die Ausübung unserer Praxis zu geben – z.B. Tee geben, Niederwerfungen, Rezitieren – hat der Vorstand Folgendes beschlossen:

Es gelten die bekannten „Regeln in Pandemiezeiten“. Jedoch sind ab 01.11.2021 für regelmäßige Gruppenveranstaltungen abweichende Regelungen möglich:

1. Die Jikijitsus (bzw. die verantwortlichen Personen) entscheiden mehrheitlich, ob in der jeweiligen Gruppe weiter wie bisher verfahren wird (kein G-Nachweis), oder ob grundsätzlich und bis auf weiteres ein sogenanntes 2G- oder 3G-Modell (genesen oder geimpft, bzw. oder getestet) zur Anwendung kommt, siehe auch die aktuellen „Regeln in Pandemie-Zeiten (19.10.21)“.
2. Im Falle einer Entscheidung für 2G oder 3G sind die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, also Impfpass oder Testergebnis (genesen / aktuell getestet).
3. Wir empfehlen, darüber eine Liste anzulegen und diese an einem geeigneten Ort aufzubewahren. Bei dem Genesenen-Nachweis ist darauf zu achten, dass der letzte positive PCR-Test nicht länger als 6 Monate zurückliegt; das Datum ist dann zu vermerken
4. Über weitere Einzelheiten entscheiden die jeweiligen Gruppen.
5. Die Entscheidung der jeweiligen Gruppen ist in die Liste „Regeln in Pandemiezeiten (19.10.21 – Seite 2) an der Eingangstür einzutragen, die rechtzeitig ausgehängt wird.

Unabhängig von der Entscheidung über 2G, 3G oder kein G gilt weiterhin die Verpflichtung, im Treppenhaus und im Aufenthaltsraum eine medizinische Maske (OP-Maske) oder FFP2-/KN95-Maske zu tragen.

Der Vorstand des Zen-Kreis Bremen