Hallo miteinander,
um unsere Mitglieder und Besucher*innen besser zu schützen, hat der Vorstand des Zen-Kreises Bremen die Zugangsbeschränkung „3G“ (genesen, geimpft bzw. getestet) als Mindestvoraussetzung für religiöse Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Zen-Kreises Bremen beschlossen. Die aktuell gültigen „Regeln in Pandemie-Zeiten (09.12.2021)“ findet ihr hier. Darüber hinausgehende Zugangsbeschränkung wie z. B. „2G“ können die einzelnen Gruppen gemäß ihrer internen Absprache weiterhin beschließen (Dies bitte in die aushängenden „Regeln in Pandemie-Zeiten (09.12.21)“ eintragen und umgehend dem Vorstand mitteilen, damit für alle die Zugangsbeschränkungen transparent sind).
Die unklare Pandemie-Situation, die vierte Veränderung der 29. Coronaverordnung des Landes Bremen vom 06.12.2021 und die Regelungen, die die bremischen Kirchen eingeführt haben, veranlassten den Vorstand zu dieser Entscheidung.
Herzliche Grüße
Für den Vorstand des Zen-Kreis Bremen
Menno Visser