Angesichts der weiterhin hohen Infektionsraten durch das Corona-Virus (SARS CoV-2) und der deswegen verschärften Vorgaben des Landes Bremen hat der Vorstand beschlossen, die ursprünglich geltenden „Regeln in Pandemie-Zeiten“ mit einigen Anpassungen wieder in Kraft zu setzen. Die wichtigste Änderung ist, dass wieder ständig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Dies wird auch in den bremischen Kirchengemeinden, soweit sie überhaupt noch Gottesdienste vor Ort durchführen, so gehandhabt. Falls der Zen-Kreis Bremen von diesen in anderen Religionsgemeinschaften praktizierten Hygiene-Maßnahmen abweicht, ist die weitere Öffnung des Zen-Kreis Bremen gefährdet.
Der Vorstand des Zen-Kreis Bremen